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   VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219   

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https://dejure.org/2021,54451
VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 (https://dejure.org/2021,54451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 (https://dejure.org/2021,54451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 24 ZB 20.2219 (https://dejure.org/2021,54451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; WaffG § 36
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflichten

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte aufgrund eines Verstoßes gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Ein Verfahrensmangel liegt insoweit nicht vor (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2000 - 2 C 5/99 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Soweit die Klägerin die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie bereits in der Vorinstanz anwaltlich vertreten war und keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss sie insbesondere darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der gezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13

    Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung hat die Klägerin zu erkennen gegeben, dass sie an den Beweisangeboten nicht länger festhält (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 21.09.2017 - 4 ZB 17.31091

    Gruppenverfolgung aller Personen mit Zugehörigkeit zur sunnitischen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Auch in einem solchen Fall liegt aber bei Erlass einer gerichtlichen Entscheidung ohne mündliche Verhandlung keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, da die Beteiligten auch im schriftlichen Verfahren ausreichend Gelegenheit haben, das aus ihrer Sicht für ihre Rechtsverfolgung Notwendige sowohl im Tatsächlichen als auch im Rechtlichen vorzutragen (BayVGH, B.v. 21.9.2017 - 4 ZB 17.31091 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist (BayVGH, B.v. 23.4.2020 - 10 ZB 20.752 - juris Rn. 10; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 5 N 40.16 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073

    Entzugs des akademischen Grades "Dr. med. dent." - Plagiat

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet das Gericht nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d. h. wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 40.16

    Darlegung der Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 5 N 40.16 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt aus zwingenden Gründen der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist (BayVGH, B.v. 23.4.2020 - 10 ZB 20.752 - juris Rn. 10; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheins

    Mithin trägt im Falle einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch jeder der Berechtigten in gleicher Weise die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der in dem Waffenschrank gelagerten erlaubnispflichtigen Gegenstände (vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15a mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 18.5.2018 - 3 A 113/18 - juris Rn. 13; vgl. auch VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 24; im Ergebnis wohl auch BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 - juris Rn. 15; vgl. auch VG Regensburg für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von in einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen U.v. 25.11.2015 - RO 4 K 14.1958 - juris Rn. 41 ff.; anders wohl OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 7).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    Mithin trägt im Falle einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch jeder der Berechtigten in gleicher Weise die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der in dem Waffenschrank gelagerten erlaubnispflichtigen Gegenstände (vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15a mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 18.5.2018 - 3 A 113/18 - juris Rn. 13; vgl. auchVG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 24; im Ergebnis wohl auch BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 - juris Rn. 15; vgl. auch VG Regensburg für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von in einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen U.v. 25.11.2015 - RO 4 K 14.1958 - juris Rn. 41 ff.; anders wohl OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 7).
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